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BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abweisung einer Asylklage - Auskünfte und Stellungnahmen - Relevante Änderungen - Aktuellere Sachverhaltsfeststellungen - Ständige Rechtsprechung überdenken
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 18.12.1992 - X/1 E 7451/92
- BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 62
- DVBl 1993, 1003
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.Wird - wie hier - im wesentlichen eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht, kommt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrundeliegt oder eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen die Entscheidung des Gerichts tragen (BVerfGE 65, 76 [97]).
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Eine an den Realitäten ausgerichtete Prognose über den weiteren Geschehensablauf hätte verlangt, daß das Verwaltungsgericht berücksichtigt, daß die Mutter gegebenenfalls mit den Beschwerdeführern im Falle der Ablehnung der Asylanträge zurückkehren muß (vgl auch BVerwGE 90, 364 [368]). - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
- BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Voraussetzung der Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet ist in Fällen dieser Art ferner, daß die verwerteten Auskünfte und Stellungnahmen bzw die berücksichtigte Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht als noch hinreichend aktuell zugrunde gelegt werden kann, sich also auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlaß geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen und gegebenenfalls eine ständige Rechtsprechung zu überdenken (vgl auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Februar 1993 - 2 BvR 1294/92 -, InfAuslR 1993, 196 [199]). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt. - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
- VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16
Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den …
Weiter gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlass geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen, so dass eine Neubewertung nicht notwendig war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92 - InfAuslR 1993, 196 und Beschl. v. 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 - NVwZ 1994, 62 ). - VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93
Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren
Entgegen der Auffassung der Kläger ist die Berufung nicht zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - betreffend die Verfassungsbeschwerde der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. Dezember 1992 - X/1 E 7451/92 -, nicht beachtet und insoweit entgegen der Bindungswirkung aus § 31 Abs. 1 BVerfGG entschieden hat.Auch wenn man die Begründung des Zulassungsantrages im Hinblick auf die Nichtbeachtung der Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG dahingehend versteht, daß damit die Abweichung von in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - aufgestellten Rechtsgrundsätzen geltend gemacht wird, können die Kläger damit keinen Erfolg haben.
- BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der …
Im Falle einer auf die Auswertung von Auskünften gestützten Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet bedarf es darüber hinaus - wiederum nach Maßgabe hinreichender Verläßlichkeit und Umfänglichkeit - der Feststellung einer zweifelsfreien, widerspruchsfreien und hinreichend aktuellen Auskunftslage (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1992 - InfAuslR 1992, S. 300 >302 f.<, vom 5. Februar 1993 - InfAuslR 1993, S. 196 >199< und vom 18. Juni 1993 - DVBl. 1993, S. 1003 f. >1004<).
- VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis
3.2 Ob es sich bei dem Beweisantrag der Kläger zudem um ein unzulässiges Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsbegehren gehandelt hat (…vgl. hierzu BVerwG, B.v. 17.9.2014 - 8 B 15.14 - ZOV 2014, 268 = juris Rn. 10;… B.v. 29.4.2002 - 1 B 59.02 u.a. - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60 = juris Rn. 4; B.v.18.6.1993 - 2 BvR 231/93 - NVwZ 1994, 62 = juris Rn. 21), kann deshalb dahinstehen. - VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97
Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 12.10.1994, NVwZ Beilage 3/95, Seite 18; Beschluß vom 13.10.1993, InfAuslR 1993, 390; Beschluß vom 18.06.1993, DVBl 1993, 1003; Beschluß vom 27.04.1992, InfAuslR 1992, 257) kann eine Asylklage - einschließlich der hier begehrten Feststellung nach § 51 AuslG (§ 13 AsylVfG) - nur dann als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und sich die Abweisung der Klage auf dieser Basis geradezu aufdrängt. - BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im …
Im Falle einer Ablehnung eines auf eine kollektive Verfolgungssituation gestützten Asylantrags als offensichtlich unbegründet bedarf es darüber hinaus - wiederum nach Maßgabe hinreichender Verläßlichkeit und Umfänglichkeit - der Feststellung einer gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung oder einer zweifelsfreien, widerspruchsfreien und hinreichend aktuellen Auskunftslage (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1992 - InfAuslR 1992, 300 [302 f.], vom 5. Februar 1993 - InfAuslR 1993, 196 [199] und vom 18. Juni 1993 - DVBl. 1993, 1003 f.). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4395/10 Es handelt um eine bloße Behauptung, für deren Wahrheitsgehalt nicht die geringste Wahrscheinlichkeit spricht bzw. willkürliche, aus der Luft gegriffene Behauptungen, für die tatsächliche Grundlagen ganz fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93, in: NVwZ 1994, 62 f).
- BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Es hätte daher einer näheren nachvollziehbaren Darlegung bedurft, aufgrund welcher Überlegungen gleichwohl an einem möglicherweise früher gefaßten Offensichtlichkeitsurteil festzuhalten sei (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Februar 1993, InfAuslR 1993, 196 [199]; Beschluß vom 18. Juni 1993 - DVBl. 1993, 1003 [1004]). - BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylrecht, zureichend, insbesondere auch hinreichend aktuell sind (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 5. Februar 1993 - 2 BvR 1294/92 -, InfAuslR 1993, 196 [199] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 -, DVBl. 1993, 1003 [1004]). - BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Das Verwaltungsgericht konnte daher mit dem bloßen Hinweis auf die beiden genannten obergerichtlichen Entscheidungen bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung im September 1993 ein Offensichtlichkeitsurteil nicht nachvollziehbar begründen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 1993, InfAuslR 1993, 196 [199]; vom 18. Juni 1993, DVBl. 1993, 1003 [1004]). - OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97
Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …
- VG Koblenz, 28.11.2014 - 5 K 437/14
Keine Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit bei einem Beamten
- VG München, 27.09.2021 - M 28 K 19.6031
Zur Frage wann kommunale Freibäder dem Anwendungsbereich der …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4396/10
- VGH Hessen, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
- VG Düsseldorf, 19.03.2003 - 1 K 1584/00
Abschiebung eines nigerianischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; …
- VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09
Wasserrechtliche Planfeststellung; Einvernehmen der Gemeinde
- VG Darmstadt, 01.12.2005 - 1 G 1282/05
Fiktion eines Asylantrages für im Bundesgebiet vor dem 01.01.2005 geborene Kinder
- VG Lüneburg, 28.04.2003 - 1 B 20/03
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit einem …
- VG Minden, 08.08.2013 - 1 L 412/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Fristwahrung, …
- VG Arnsberg, 05.02.2013 - 3 L 1006/12
- VG Arnsberg, 06.06.2006 - 5 L 524/06
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Abschiebungsandrohung; Bedingungen für die …
- VG Düsseldorf, 21.01.2004 - 1 K 3010/01
Voraussetzungen des Asylanspruchs einer nigerianischen Staatsangehörigen in der …
- VG Lüneburg, 19.06.2003 - 1 B 24/03
Anhörung; Asyl; ernstliche Zweifel; Mangel; Offensichtlichkeit; politische …
- VG Düsseldorf, 03.07.2018 - 21 K 7596/16
- VG Arnsberg, 04.03.2003 - 14 L 281/03
Anerkennung als Asylberechtigter
- VG München, 10.12.2020 - M 10 K 18.3292
Anscheinsbeweis für Richtigkeit eines gemessenen Wasserverbrauchs
- VG Arnsberg, 12.04.2016 - 9 K 3274/14
Nachweis einer politischen Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung …
- VG Augsburg, 02.12.2009 - Au 4 S 09.30233
Asyl Türkei; Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet; …
- VG Arnsberg, 05.03.2007 - 3 K 3488/06
Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH) aufgrund der Ablehnung eines Asylantrags …
- VG Düsseldorf, 29.12.1999 - 17 L 4427/98
- VG Arnsberg, 30.04.2015 - 13 L 457/15